Stand: 31. Oktober 2026
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dieser App ist:
Michael Schoenberg | Management + Consulting
Untere Dorfstrasse 41
D-79618 Rheinfelden (Baden), Deutschland
E-Mail: [email protected]
Diese Erklärung gilt ausschließlich für die Android-App Platz da! (in anderen App-Sprachen Make Room!, Fai spazio!, ¡Haz sitio! bzw. Faites de la place !), Paketname platzda.de. Sie gilt nicht für SPLIT oder andere Apps des Verantwortlichen.
Platz da! ist ein Logikspiel von Miqori für eine Zielgruppe ab 13 Jahren. Du benötigst kein Nutzerkonto. Spielstände und Einstellungen werden auf deinem Gerät gespeichert. Wir betreiben keinen eigenen Spielserver und haben keinen eigenständigen Analyse- oder Crashreporting-Dienst in die App eingebaut.
Die App bindet Google AdMob und die Google User Messaging Platform zur Werbung und Verwaltung von Datenschutzentscheidungen ein. Diese Dienste können Daten an Google und gegebenenfalls die in der Einwilligungsverwaltung angegebenen Werbetechnologie-Anbieter übermitteln. Die lokale Spielstandsverwaltung bedeutet daher nicht, dass die gesamte App ohne Datenübermittlung arbeitet.
Gespeichert werden insbesondere abgeschlossene und freigeschaltete Level, Sterne und Zugrekorde, angefangene Rätsel einschließlich Positionen und Pfeilrichtungen, Tagesrätsel-Fortschritt, Rätselreisen, Hinweisguthaben und bereits freigeschaltete Hinweise. Hinzu kommen Einführungs-, Klang-, Vibrations-, Sprach- und Darstellungseinstellungen sowie Zustände zur Begrenzung der Werbehäufigkeit. Frühere Spielbereiche können aus Gründen der Spielstand-Kompatibilität noch gespeicherte Daten enthalten.
Diese Daten ermöglichen das Fortsetzen des Spiels und das Beibehalten deiner Einstellungen. Die Spielstandsverwaltung lädt sie nicht auf einen eigenen Server des Verantwortlichen. Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die notwendige Verarbeitung zur Bereitstellung der gewünschten Spielfunktionen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Für notwendige Speicherzugriffe zur ausdrücklich gewünschten Spielfunktion kommt § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG in Betracht; dies gilt nicht pauschal für Werbung oder Tracking.